BMJ plant neue Musterbelehrung

Bundesministerium plant neue Belehrung über 4 DIN A4 Seiten lang
Nach den Planungen des Bundesjustizministeriums kommt bald ein neues Widerrufsbelehrungsmuster. Das muss richtig umgesetzt werden und in Ihre Ebay-Angebote integriert werden. Nach den derzeitigen Planungen im Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrung wird das Muster aber ellenlang. Mehr als 12.000 Zeichen (ca. 4 DIN A4 Seiten) müssen von Ihnen anhand der Hinweise zusammengetragen und korrekt verwendet werden (Stand November 2007). Es ist zu hoffen, dass dies nicht Realität wird. Aber auch ohne derartigen Umfang sind jede Menge Hinweise zu beachten und es kann sein, dass das gesetzliche Muster keinen Hinweis enthält, wann ein Widerrufsrecht nicht in Betracht kommt. Dennoch müssen Sie - wenn Sie sich darauf berufen wollen - hierzu eine Angabe machen.

Abmahner machen sich - oft missbräuchlich - die Unsicherheiten und die strenge Rechtsprechung zu Textinhalten zu Nutze und der Händler kann bei Fehlern zur Kasse gebete werden. Abmahnkosten, betragen oft mehrere hundert Euro, auch wenn die Rechtssprechung hier in letzter Zeit die Streitwerte herabgesetzt hat. Oder haben Sie schon Unterlassungserklärungen zur Belehrung abgegeben? Dann drohen teure Vertragsstrafen, meist von 5.000 Euro aufwärts pro falscher Belehrung. Von uns erhalten Sie - ausschließlich für Warenverkaufsangebote bei eBay***- einen Belehrungstext für den wir als Rechtsanwälte haften (beschränkt bis zu 1 Mio. Euro nach unseren Mandatsbedingungen). Bei unserem Widerrufsrechts-Abo erhalten Sie einen von uns rechtlich geprüften Belehrungstext, den wir für Sie ständig aktuell halten. Sie erhalten diesen Service für die Dauer Ihres Widerrufsrechts-Abos.


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